AGB - Adria Bad Griesbach

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als „AGB“ bezeichnet) haben für alle Verträge zwischen der Peters Catering (und Restaurant), Am Brunnenplatzl 2, 94086 Bad Griesbach (Amtsgericht 94030 Passau) und ihren Kunden über die von der Peters Catering (und Restaurant) angebotenen Leistungen Gültigkeit. Hierunter fallen insbesondere auch alle Verträge über die Leistungen, die die Peters Catering (und Restaurant) über ihre unter www.peters-catering.de bzw. www.adria-bad-griesbach.de abzurufende Internetseite (nachfolgend als „Adria Bad Griesbach“ bezeichnet), ihren unter www.peters-catering.de bzw. www.adria-bad-griesbach.de abzurufenden Online Shop (nachfolgend als „Peters Catering“ bezeichnet), in ihren Menükarten sowie Newslettern und anderen Werbematerialien anbietet.
  2. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
  3. Anderslautende, zusätzliche oder diesen AGB widersprechende AGB des Kunden akzeptiert die Peters Catering (und Restaurant) nicht, so dass diese nicht in den Vertrag einbezogen werden. Dies gilt nicht, wenn die Peters Catering (und Restaurant) der Einbeziehung der AGB des Kunden ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Unternehmereigenschaft

  1. Sämtliche Angebote der Peters Catering (und Restaurant) richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die die Leistungen der Peters Catering (und Restaurant) im Rahmen ihrer selbständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit bestellen und verwenden.
  2. Die Peters Catering (und Restaurant) kontrolliert vor dem Vertragsschluss regelmäßig die Unternehmereigenschaft des Kunden.

3. Vertragsschluss

  1. Alle Angebote der Peters Catering (und Restaurant) sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Dies gilt besonders für alle Angaben auf der Peters Catering Webseite und dem Peters Catering sowie in per E-Mail, Fax oder Post versendeter Angebote, in Newslettern, Werbeanzeigen und telefonisch erteilter Angaben.
  2. Bestellungen oder Aufträge des Kunden kann die Peters Catering (und Restaurant) innerhalb von zehn Werktagen ausdrücklich oder durch Leistungserbringung annehmen.
  3. Ein Vertragsschluss mit der Peters Catering (und Restaurant) über die von diesen angebotenen Catering-Leistungen kommt wie nachfolgend beschrieben zustande:
  4. Bei Bestellungen über den Onlineshop:
    1. Die Kunden der Peters Catering (und Restaurant) haben die Möglichkeit eine Bestellung über den Peters Catering zu erteilen. Durch klicken der Schaltfläche mit der Aufschrift „Jetzt bestellen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung, d.h. ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die vom Kunden ausgewählten und im Rahmen des Bestellprozesses unter dem Menüpunkt „Übersicht“ angezeigten Leistungen, ab.
    2. Die Peters Catering (und Restaurant) bestätigt den Zugang der über den Peters Catering abgegebenen Bestellung per E-Mail. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich ausdrücklich die Annahme des Angebots des Kunden auf Abschluss eines Vertrages über die bestellten Leistungen erklärt.
    3. Ein Vertragsschluss kommt zustande, wenn die Peters Catering (und Restaurant) die Anfrage des Kunden entweder in einer via Post, E-Mail oder Fax versendeten Auftragsbestätigung annimmt oder die bestellten Leistungen tatsächlich erbringt.
  5. Bei Bestellungen über die Online-Anfrage
    1. Die Kunden der Peters Catering (und Restaurant) haben auch die Möglichkeit, Leistungen der Peters Catering (und Restaurant) über ein unter www.peters-catering.de bzw. www.adria-bad-griesbach.de abzurufendes Onlineformular abzufragen.
    2. Die Peters Catering (und Restaurant) bestätigt den Zugang der über das Anfrageformular versendeten Anfrage per E-Mail. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme einer über das Onlineformular gegebenenfalls getätigten Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich ausdrücklich die Annahme des Angebots des Kunden auf Abschluss eines Vertrages über die in der Online-Anfrage bestellten Leistungen beschlossen.
    3. Die Peters Catering (und Restaurant) kontaktiert den Kunden auf eine Online-Anfrage hin telefonisch oder via E-Mail über die vom Kunden in der Online-Anfrage bereitgestellten Kontaktdaten zur unverbindlichen Beantwortung seiner Anfrage. Zu einem Vertragsschluss kommt es erst gemäß der nachfolgenden Ziffern dieser AGB.
    4. Der Kunde hat die Möglichkeit seine Bestellung ggf. in diesem oder einem weiteren Telefongespräch, per E-Mail, Fax oder Post abzugeben.
    5. Ein Vertragsschluss kommt zustande, wenn die Peters Catering (und Restaurant) die Bestellung des Kunden per E-Mail, Fax oder Post schriftlich annimmt oder die bestellten Leistungen tatsächlich erbringt.
    6. Die Peters Catering (und Restaurant) behält sich vor, dem Kunden zur Abgabe seiner Bestellung per E-Mail ein schriftliche Bestätigung des Eingangs und der der Machbarkeit der Anfrage zukommen zu lassen. Der Kunde der Peters Catering (und Restaurant) muss dann bestätigen, das Angebot erhalten zu haben und muss es dementsprechend bestätigen.
      Bei geringwertigen Bestellungen bis zu einem Bestellwert von 1.000,00 Euro oder aufgrund gesonderter Vereinbarung können Bestandskunden auf ausdrücklichen Hinweis der Peters Catering (und Restaurant) im jeweiligen Einzelfall die Bestellung auch ohne Unterzeichnung des Bestellformulars per E-Mail innerhalb der Abgabefrist abgeben. Maßgeblich für die Einhaltung der Abgabefrist ist der Zugang des unterschriebenen Bestellformulars oder der E-Mail bei der Peters Catering (und Restaurant).
  6. Bei telefonischen Bestellungen
    1. Die Kunden der Peters Catering (und Restaurant) haben auch die Möglichkeit, Leistungen der Peters Catering (und Restaurant) telefonisch anzufragen. Eine telefonische Zusage von Leistungen durch die Peters Catering (und Restaurant) ist stets freibleibend und unverbindlich. Zu einem Vertragsschluss kommt es erst gemäß der nachfolgenden Ziffern dieser AGB.
    2. Der Kunde hat die Möglichkeit seine Bestellung ggf. in diesem oder einem weiteren Telefongespräch, per E-Mail, Fax oder Post abzugeben.
  7. Ein Vertragsschluss kommt zustande, wenn die Peters Catering (und Restaurant) die Bestellung des Kunden per E-Mail, Fax oder Post schriftlich annimmt oder die bestellten Leistungen tatsächlich erbringt.
  8. Die Peters Catering (und Restaurant) behält sich vor, dem Kunden zur Abgabe seiner Bestellung per E-Mail ein schriftliche Bestätigung des Eingangs und der der Machbarkeit der Anfrage zukommen zu lassen. Der Kunde der Peters Catering (und Restaurant) muss dann bestätigen, das Angebot erhalten zu haben und muss es dementsprechend bestätigen.

4. Leistungen

  1. Catering
    1. Die vom Kunden bestellten Produkte werden von der Peters Catering (und Restaurant) nach den Wünschen des Kunden für die Ausführung der Bestellung produziert, sofern es sich nicht um lagerfähige, vorab verpackte oder abgefüllte Produkte von Drittanbietern wie insbesondere Getränke oder Süßwaren handelt.
    2. Die für die Anfertigung der Produkte benötigten Zutaten werden von der Peters Catering (und Restaurant) für die jeweilige Bestellung beschafft, sofern sie nicht vorrätig sind.
  2. Lieferung
    1. Die Peters Catering (und Restaurant) liefert die bestellten Produkte an den vom Kunden bei der Bestellung angegebenen Lieferort. Eine Änderung des Lieferortes ist nach Abgabe der Bestellung nur noch schriftlich mit ausdrücklicher Zustimmung der Peters Catering (und Restaurant) möglich.
    2. Die Peters Catering (und Restaurant) ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, die Peters Catering (und Restaurant) erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
    3. Für vereinbarte Leistungs- und Liefertermine gilt Ziffer 8 dieser AGB.
  3. Verpackungsmaterialien
    1. Um Aufträge auszuführen muss der Kunde die Art der Verpackung und Präsentation der bestellten Waren auswählen. Dafür fallen die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen zusätzlichen Gebühren an.
    2. Wählt der Kunde eine Einwegverpackung aus, verpflichtet er sich, die von der Peters Catering (und Restaurant) gelieferten Verpackungsmaterialien auf eigene Kosten sachgerecht zu entsorgen.
    3. Wählt der Kunde Verpackungsmaterialien aus, die die Peters Catering (und Restaurant) wieder abholt, werden diese vom Kunden unter den unter Ziffer 4.4.1 dieser AGB benannten Bedingungen mietweise übernommen.
  4. Serviceleistungen
    1. Nach Vereinbarung mit dem Kunden erbringt die Peters Catering (und Restaurant) weitere Leistungen zur Umsetzung der vom Kunden geplanten Veranstaltung. Darunter fallen neben der Vermittlung des Veranstaltungsortes bei Drittanbietern und der Überlassung von Servicekräften auch die Bereitstellung von Equipment und Gegenständen wie z.B. Geschirr, Gläser, Besteck, Tischwäsche, Zelte, Mobiliar u.s.w. (nachfolgend als „Equipment“) bezeichnet.
    2. Überlassung von Equipment
      1. Sämtliches dem Kunden überlassenes Equipment steht und bleibt im alleinigen Eigentum der Peters Catering (und Restaurant). Die Überlassung erfolgt nur leih- bzw. mietweise.
      2. Sämtliche für die Überlassung von Equipment vereinbarten Entgelte werden nach Kalendertagen berechnet. Soweit nichts anderes vereinbart wurde gilt als Mietstart der Tag der Übergabe an den Kunden. Vorbehaltlich der Vereinbarung einer Rückgabepflicht durch den Kunden am Sitz der Peters Catering (und Restaurant) oder einem anderen Ort, holt die Peters Catering (und Restaurant) das Equipment innerhalb eines Zeitraums von 7 Werktagen, beginnend mit dem Mietbeginn, beim Kunden wieder ab.
      3. Ermöglicht der Kunde der Peters Catering (und Restaurant) innerhalb dieses Zeitraumes nicht die Abholung des Equipments oder gibt sie bei Vereinbarung einer Rückgabepflicht am Sitz der Peters Catering (und Restaurant) oder einem anderem Ort nicht innerhalb dieses Zeitraumes zurück, verlängert sich die Mietdauer kostenpflichtig zu den für die Miete vereinbarten Konditionen um drei Tage. Gleiches gilt für jede weitere Verspätung der Rückgabe des Equipments.
      4. Der Kunde hat das Equipment stets schonend und pfleglich und mit der gebotenen Vorsicht eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln. Im Falle von Beschädigungen, Zerstörung oder Verlust hat der Kunde der Peters Catering (und Restaurant) – vorbehaltlich weiterer Ansprüche der Peters Catering (und Restaurant), die aus der Zerstörung der Beschädigung des Equipments resultieren – den Wiederbeschaffungswert des Equipments zu ersetzen, d.h. den Kaufpreis, den die Peters Catering (und Restaurant) für eine Ersatzbeschaffung des Equipments aufbringen muss.
      5. Die Peters Catering (und Restaurant) gibt den Wiederbeschaffungswert in der Regel auf dem Lieferschein an, um dem Kunden die Risikoeinschätzung zu erleichtern. Ist der Wiederbeschaffungswert auf dem Lieferschein angegeben und vom Kunden unterzeichnet worden, gilt dieser Betrag im Einzelfall zwischen dem Kunden und der Peters Catering (und Restaurant) als pauschalisierter Schadensersatz vereinbart. Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass der Peters Catering (und Restaurant) kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
      6. Nach der Rückgabe des Equipments behält sich die Peters Catering (und Restaurant) eine Frist zur Untersuchung auf Beschädigung und Verlust von sieben Tagen vor, beginnend mit dem Tag, an dem das Equipment wieder in den Besitz Peters Catering (und Restaurant) gelangt ist.
      7. Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung ist der Kunde für den fachgerechten Aufbau des Equipments verantwortlich und haftet für alle Schäden, die aus einem fehlerhaften Aufbau entstehen. Im Falle eines Aufbaus durch die Peters Catering (und Restaurant) geht die Haftung nach erfolgtem Aufbau auf den Kunden über.
      8. Der Kunde verpflichtet sich, das Equipment ausschließlich bestimmungsgemäß zu gebrauchen und sämtliche empfohlenen Schutzmaßnahmen und Sicherungsvorkehrungen einzuhalten.
      9. Einen Kraftstoffverbrauch bei überlassenem Equipment hat der Kunde auszugleichen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, gleicht die Peters Catering (und Restaurant) den Kraftstoffverbrauch aus und stellt die dabei entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung.
    3. Kaution
      1. Die Peters Catering (und Restaurant) ist behält sich vor für die Überlassung von Equipment eine angemessene Kaution in Höhe von bis zum 15fachen des Mietpreises zu verlangen. Eine Verzinsung der Kaution erfolgt nicht.
      2. Bis zur Bereitstellung der Kaution hat die Peters Catering (und Restaurant) bezüglich der Übergabe des Equipments an den Kunden ein Zurückbehaltungsrecht. Soweit die Peters Catering (und Restaurant) von diesem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht, bleibt ihr Anspruch auf Zahlung der für die Überlassung vereinbarten Entgelte unberührt.

5. Genehmigungen und Konzessionen

  1. Die Einholung von für die Leistungserbringung der Peters Catering (und Restaurant) gegebenenfalls erforderlichen behördlichen oder privatrechtlichen Genehmigungen und Konzessionen, z.B. Gema, inklusive eventueller Zollformalitäten, ist Pflicht des Kunden und ist nicht Bestandteil der seitens der Peters Catering (und Restaurant) zu erbringenden Leistung.

6. Materialien des Kunden

  1. Der Kunde hat die Möglichkeit, der Peters Catering (und Restaurant) zur Vorbereitung und Umsetzung seiner Veranstaltungen Materialien wie beispielsweise Konzepte, Gästelisten, Dekorationsmaterialien und andere Gegenstände des Kunden (nachfolgend als „Kundenmaterialien“ bezeichnet) zur Verfügung stellen.
  2. Soweit im Rahmen der Lieferungs- und Leistungserbringung der Peters Catering (und Restaurant) Kundenmaterialien verwendet oder genutzt werden sollen, hat der Kunde auf seine Kosten für eine rechtzeitige Anlieferung an den Sitz der verantwortlichen Abteilung der Peters Catering (und Restaurant) Sorge zu tragen. Nicht genutzte oder wieder verwendbare Kundenmaterialien hat der Kunde binnen einer Woche nach Abschluss der Leistungen der Peters Catering (und Restaurant) von dort wieder abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Peters Catering (und Restaurant) berechtigt, die Kundenmaterialien auf Kosten des Kunden fachgerecht entsorgen zu lassen.
  3. Die Peters Catering (und Restaurant) ist nicht verpflichtet, Kundenmaterialien in Bezug auf die Verletzung von Rechten Dritter zu überprüfen, es sei denn es bestehen offensichtliche Anhaltspunkte für eine derartige Rechtsverletzung.
  4. Der Kunde stellt die Peters Catering (und Restaurant) von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund der Verletzung von deren Rechten durch die Nutzung der Kundenmaterialien im Rahmen der Leistungserbringung durch die Peters Catering (und Restaurant) geltend machen.

7. Leistungs- und Liefertermine

  1. Die von der Peters Catering (und Restaurant) in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich ein fester Zeitraum oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
  2. Die Peters Catering (und Restaurant) kann – unangetastet ihrer Ansprüche aufgrund des Verzuges des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen der Peters Catering (und Restaurant) gegenüber nicht nachkommt.
  3. Die Peters Catering (und Restaurant) haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Zutatenbeschaffung, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen, verkehrsbedingte Lieferschwierigkeiten oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die die Peters Catering (und Restaurant) nicht zu vertreten hat.
  4. Sofern Ereignisse im Sinne von Ziffer 8.3 dieser AGB der Peters Catering (und Restaurant) die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Peters Catering (und Restaurant) zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Behinderungen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der Peters Catering (und Restaurant) vom Vertrag zurücktreten.
  5. Soweit der Kunde nach Vertragsabschluss Änderungen des Leistungsumfanges fordert und diesen durch die Peters Catering (und Restaurant) zugestimmt werden, verlieren sämtliche, bei Auftragserteilung seitens der Peters Catering (und Restaurant) zugesagten Liefer- und Durchführungstermine ihre Gültigkeit und bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Bestätigung durch die Peters Catering (und Restaurant). Dies gilt auch für die Fälle, in denen bei den seitens des Kunden zu erbringenden Vorleistungen Verzögerungen eintreten, die nicht von der Peters Catering (und Restaurant) zu verantworten sind.
  6. Gerät die Peters Catering (und Restaurant) mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung der Peters Catering (und Restaurant) gegebenenfalls auf Schadensersatz nach Maßgabe von Ziffer 13 dieser AGB beschränkt.

8. Abnahme und Übergabe

  1. Gerät der Kunde am vereinbarten Lieferzeitpunkt in Annahme- oder Abnahmeverzug gilt die Übergabe oder Annahme der Leistungen als erbracht, wenn der Kunde die erbrachten Leistungen vertragsgemäß nutzt.
  2. Die Übergabe vorgefertigter Waren der Peters Catering (und Restaurant) wie Getränke und Lebensmitteln von Drittanbietern erfolgt ebenso wie die Abnahme von für den Kunden angefertigten Leistungen im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9. Gewährleistung

  1. Die Peters Catering (und Restaurant) weist daraufhin, dass für die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Vertrag einschließlich dieser AGB die §§ 377ff HGB gelten, da sich die Angebote der Peters Catering (und Restaurant) ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB richten und Peters Catering (und Restaurant) auch ausschließlich mit Unternehmern Verträge abschließt.
  2. Die Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferzeitpunkt oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
  3. Angaben der Peters Catering (und Restaurant) zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Anordnung von Speisen usw.) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
  4. Zumutbare Abweichungen in Aussehen, Größe, Konsistenz, Geschmack oder in der Zusammensetzung von zubereiteten Speisen gelten grundsätzlich nicht als Mangel, soweit diese seitens Peters Catering (und Restaurant) im Rahmen der Auftragserteilung nicht ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften bestätigt wurden.
  5. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Anlieferung beim Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn der Peters Catering (und Restaurant) nicht unverzüglich nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als genehmigt, wenn die Mängelrüge der Peters Catering (und Restaurant) nicht unverzüglich nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem der Mangel auftrat; war der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
  6. Der Kunde verpflichtet sich, soweit dies im Rahmen einer weiteren planmäßigen Durchführung der Veranstaltung möglich und zumutbar ist, eine Probe der mangelhaften Ware aufzubewahren und der Peters Catering (und Restaurant) unverzüglich zwecks Prüfung der Mangelfreiheit zu überlassen.
  7. Eine Gewährleistung seitens der Peters Catering (und Restaurant) ist ausgeschlossen, soweit der Mangel am Erfüllungsort durch Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung, unsachgemäße Behandlung oder Lagerung sowie weiterer vom Kunden zu vertretener Umstände entstanden ist oder aufgrund von Umständen entstanden ist, die die Peters Catering (und Restaurant) auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden herbeigeführt hat.
  8. Bei einer begründeten Mängelanzeige ist die Peters Catering (und Restaurant) berechtigt, durch geeignete Ersatzlieferungen binnen eines angemessenen Zeitraumes den Mangel zu beseitigen. Minderungsansprüche des Kunden entstehen erst, wenn der begründete Mangel nicht durch weitere Ersatzlieferungen beseitigt werden konnte und der Mangel nicht nur unwesentlich war. Dies gilt nicht, sofern eine Ersatzlieferung für den Kunden aufgrund der ausdrücklich vereinbarten Bedeutung einer Einhaltung des Lieferzeitpunktes unbrauchbar ist.

10. Preise

  1. Bei sämtlichen durch die Peters Catering (und Restaurant) genannten Preisen bzw. Preisangaben handelt es sich stets, auch soweit eine ausdrückliche Währungsangabe fehlt, um Euro, soweit zwischen den Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sämtliche Preise bzw. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer sowie eventuell weiterhin anfallender öffentlicher Abgaben.
  2. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
  3. Die in Angeboten gemachten Preise und Preisangaben gelten grundsätzlich nur bei einer vollständigen Beauftragung des angebotenen Leistungsumfanges durch den Kunden. Insbesondere eine Reduktionen der Personenanzahl oder Leistungen führen zu einer Veränderung des Gesamtpreises.
  4. Soweit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung ein Zeitraum von mehr als drei Monaten liegt, ist die Peters Catering (und Restaurant) berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die ursprünglich vereinbarten Preise angemessen um bis zu 5% zu erhöhen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Beschaffungskosten zur Leistungserbringung der Peters Catering (und Restaurant) sich im entsprechenden Zeitraum erhöht haben.
  5. Im Fall von nicht unerheblichen Verzögerungen des Beginns oder des Fortgangs der seitens der Peters Catering (und Restaurant) zu erbringenden Leistungen, die nicht von der Peters Catering (und Restaurant) zu vertreten sind, ist diese berechtigt, einen ihr hierdurch entstehenden Mehraufwand auf der Grundlage ihrer zu diesem Zeitpunkt gültigen Preise gesondert in Rechnung zu stellen.
  6. Zusätzliche Leistungen aller Art, die vom Kunden gewünscht oder zu vertreten und nicht Gegenstand des eigentlichen Auftrages geworden sind, werden durch die Peters Catering (und Restaurant) nach den bei ihr zu diesem Zeitpunkt gültigen Listenpreisen, sofern keine Listenpreise bestehen zu marktüblichen Preisen abgerechnet. Als zusätzliche Leistungen gelten insbesondere im Angebot nicht enthaltende Mehrmengen, Kosten für besondere Verpackungen sowie Mehraufwendungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder die bedingt sind durch falsche Angaben des Kunden oder in dessen
    Verantwortungsbereich handelnder Dritter, unverschuldete Transportverzögerungen, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen des Kunden oder sonstiger Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen der Peters Catering (und Restaurant) sind.
  7. Die Peters Catering (und Restaurant) ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der Peters Catering (und Restaurant) durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
  8. Die Peters Catering (und Restaurant) ist berechtigt, unter dem Mindestbestellwert von 150 Euro Montag bis Samstag und 500 Euro am Sonntag Anfragen, natürlich auch generell, abzulehnen. Ausnahmen bestätigen die Regel.

11. Zahlungsbedingungen

  1. Dem Kunden stehen bei Bestellungen über den Kaiserwetter Catering Shop nur die unter dem Menüpunkt „Bezahlen“ angezeigten Zahlungsmöglichkeiten offen, wobei sich die Peters Catering (und Restaurant) ausdrücklich vorbehält, eine vom Kunden im Vertragsangebot ausgewählte Zahlungsmethode abzulehnen. Mit Ausnahme des Zahlungsmodells auf Rechnung wird die Vergütung der Peters Catering (und Restaurant) mit Vertragsschluss fällig, d.h. dass der Kunde zur Vorausleistung der Vergütung verpflichtet ist.
  2. Bei telefonischen Bestellungen oder per E-Mail, Fax oder Post abgegebenen Bestellungen ist vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung die Zahlung per Überweisung als Vorkasse vereinbart, wobei die Vergütung der Peters Catering (und Restaurant) mit Vertragsschluss fällig wird, d.h. dass der Kunde zur Vorausleistung der Vergütung verpflichtet ist und ein Zahlungseingang bis zu drei Werktagen vor dem geplanten Liefertermin zu erfolgen hat. In diesem Fall findet Ziffer 11.5 Anwendung.
  3. Im Falle der Vereinbarung eines Kaufs auf Rechnung wird die Zahlung innerhalb von zehn Werktagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung beim Kunden fällig.
  4. Die Peters Catering (und Restaurant) ist bei allen vereinbarten Zahlungsmethoden berechtigt, nach eigenem Ermessen, vor der Auslieferung der Waren und Leistungen ihre vereinbarte Entgeltforderung ganz- oder teilweise unter angemessener Fristsetzung als Vorkasse einzufordern.
  5. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Zahlung der Vorkasse nicht fristgerecht nach, gilt die Bestellung als storniert und es gelten Ziffer 13.2 und 13.3.

12. Stornierung/ Kündigung

  1. Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch den Kunden oder die Peters Catering (und Restaurant) gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
  2. Die Peters Catering (und Restaurant) ist berechtigt, im Falle einer Kündigung gegen den Kunden einen Schadensersatzanspruch in Höhe der unter Ziffer 13.3 dieser AGB bezifferten Anteile an der vereinbarten Vergütung geltend zu machen, es sei denn der Kunde weist nach, dass der Peters Catering (und Restaurant) ein geringerer Schaden entstanden ist oder die Kündigung durch einen seitens der Peters Catering (und Restaurant) zu vertretenen wichtigen Grund veranlasst wurde.
  3. Der Schadensersatzanspruch der Peters Catering (und Restaurant) ist abhängig von dem Zeitraum zwischen der Kündigung und dem zwischen der Peters Catering (und Restaurant) und dem Kunden vereinbarten Liefertermins. Der Schadensersatzanspruch beträgt, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, 100% der vereinbarten Netto- Vergütung sofern der Kunde, ohne dass dem ein von der Peters Catering (und Restaurant) zu vertretener wichtiger Grund zugrunde liegt oder der Kunde einen geringeren Schaden der Peters Catering (und Restaurant) nachweist, später als drei Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin kündigt. Im Falle einer früheren Kündigung berechnet sich der pauschalisierte Schadensersatz, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, wie folgt:
    1. Im Falle einer Kündigung bis zu 7 Werktagen vor dem vereinbarten Liefertermin 25 % der Netto-Vergütung
    2. Im Falle einer Kündigung bis zu 3 Werktagen vor dem vereinbarten Liefertermin 50 % der Netto-Vergütung
    3. Im Falle einer Kündigung bis zu 1 Werktag vor dem vereinbarten Liefertermin 75 % der Netto-Vergütung
    4. Im Falle einer Kündigung innerhalb von 24 h vor dem vereinbarten Liefertermin bis zu 100 % der Netto-Vergütung.

13.Haftung

  1. Die Peters Catering (und Restaurant) haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
  2. In sonstigen Fällen haftet die Peters Catering (und Restaurant) – soweit in Ziffer 14.4 dieser AGB nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung der Peters Catering (und Restaurant) vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 14.4 dieser AGB ausgeschlossen.
  3. Soweit die Peters Catering (und Restaurant) gemäß Ziffer 14.2 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die Peters Catering (und Restaurant) bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
  4. Die Haftung der Peters Catering (und Restaurant) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

14. Urheberrechte der Peters Catering (und Restaurant)

  1. Die Peters Catering (und Restaurant) hat an allen Bildern, Texten, die im Peters Catering und auf der Kaiserwetter Catering Webseite, in ihren Newslettern und Werbezeigen sowie in ihren Bestellunterlagen und Angeboten veröffentlicht werden, Urheber- und/ oder Nutzungsrechte.
  2. Eine Verwendung der unter Ziffer 15.1 dieser AGB bezeichneten Bilder, Filme und Texte ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Peters Catering (und Restaurant) ausgeschlossen.
  3. Sämtliche von der Peters Catering (und Restaurant) an den Kunden herausgegebenen Konzepte, Beschreibungen und Unterlagen für Veranstaltungen des Kunden (nachfolgend als „Veranstaltungsunterlagen“ bezeichnet) verbleiben im Eigentum der Peters Catering (und Restaurant) und unterstehen derer alleinigen gewerblichen Schutzrechte. Ein Nutzungsrecht steht dem Kunden an diesen Veranstaltungsunterlagen nicht zu, es sei denn dieses Nutzungsrecht wurde ausdrücklich schriftlich oder durch Durchführung der jeweiligen Veranstaltung (begrenzt auf die im Rahmen der vereinbarungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung erforderliche Nutzung) vereinbart.
  4. Eine Nutzung der Veranstaltungsunterlagen über die jeweilige Veranstaltung hinaus ist untersagt. Dies gilt insbesondere auch für eine Vervielfältigung, Verbreitung, Überarbeitung und Weitergabe der Veranstaltungsunterlagen an Dritte, soweit dies nicht zur vereinbarungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist.

15. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung

  1. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen die Peters Catering (und Restaurant) berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
  2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen die Peters Catering (und Restaurant) an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Peters Catering (und Restaurant) möglich.

16. Schriftform

  1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen der Peters Catering (und Restaurant) und dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der Peters Catering (und Restaurant) nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.
  2. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

17. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit im Geltungsbereich dieser AGB geschlossenen Verträgen ist Landau an der Isar.